Fussball 2020/2021 – Auswirkungen der neuen Corona-Vorschriften des Kreises

Fussball 2020/2021 – Auswirkungen der neuen Corona-Vorschriften des Kreises

WAS BEDEUTET DIE NEUE ALLGEMEINVERFÜGUNG DES KREISES FÜR DEN FUSSBALL

Am 26.10.2020 hat die Kreisverwaltung Ahrweiler eine neue Allgemeinverfügung aufgrund des erhöhten Aufkommens an SARS-CoV-2 Infektionen bekanntgegeben. Diese gelten zunächst bis zum 08.11.2020 und betreffen auch die Fußballabteilung des SV Hönningen.

So steht in der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Kreis Ahrweiler

unter Punkt 10:

Abweichend von § 10 Abs. 1 der 11. CoBeLVO ist das gemeinsame sportliche Training im Innenbereich nur in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 5 Personen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig. Abweichend von § 10 Abs. 2 der 11. CoBeLVO gilt bei der sportlichen Betätigung in geschlossenen Räumen bei mehr als fünf dort anwesenden Personen eine Personenbegrenzung von 1 Person pro 20 qm Fläche. Abweichend von § 10 Abs. 3 der 11. CoBeLVO sind Zuschauer/innen weder beim sportlichen Training noch beim Wettkampfbetrieb zugelassen. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden.

und unter Punkt 11:

Das gemeinsame sportliche Training im Freien ist in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig. Abweichend von § 10 Abs. 3 der 11. CoBeLVO sind Zuschauer/innen weder beim sportlichen Training noch beim Wettkampfbetrieb zugelassen. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden.

Begründung zu Ziff. 10.-14.:

Das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen ist insbesondere beim Sport höher als im Freien. Deshalb sind die Gruppengrößen bzw. Teilnehmerzahlen weiter zu begrenzen.

Das Verbot der Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport beim gemeinsamen sportlichen Training, der Verzicht auf Zuschauer beim Trainings- und Wettkampfbetrieb und die Einzelnutzung von Duschen und nicht räumlich getrennten Umkleiden sind weitere Maßnahmen, die zur Minimierung von potentiellen Infektionsquellen beitragen.

 

Auf Grund dieser Vorgaben gilt für das Sportplatzgebäude ab sofort folgendes:
– die Kabinen und Duschen sind vorläufig nicht nutzbar
– der Aufenthaltsraum ist ebenfalls nicht nutzbar
– der Verkauf von Speisen und Getränken ist ebenfalls eingestellt.

Für den Trainings- und Spielbetrieb heißt das, dass die Spieler umgezogen zum Sportplatz kommen und ihre Taschen etc. unter dem Vordach abstellen können. Eltern, die ihre Kinder zum Training- bzw. Spielbetrieb bringen, müssen/sollen ihre Kinder am Parkplatz rauslassen und dürfen das Gelände nicht betreten. Ausnahmen darf und wird es keine geben. Die Trainer/innen und Betreuer/innen der Jugendmannschaften werden angehalten, frühzeitig am Sportplatz zu sein, um die Kinder in Empfang zu nehmen und mit dafür Sorge tragen, dass keine weiteren Personen das Sportplatzgelände betreten. Nach dem Training/Spiel sind die Kinder wieder auf dem Parkplatz von den Eltern in Empfang zu nehmen.

Gästemannschaften sei hiermit mitgeteilt bzw. sind zu informieren, dass ein umziehen und duschen im Vereinsheim nicht möglich ist und deshalb auch eine Anreise später erfolgen kann/sollte.

Bei Meisterschaftsspielen sind nur Spieler, Trainer/innen und Betreuer/innen zugelassen. Zuschauer/innen sind nicht erlaubt.

Bei den Trainingseinheiten ist darauf zu achten, dass nur in festen Kleingruppen trainiert wird. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen (Zweikampfverhalten etc.) sind nicht zulässig.

Vorstand SV Hönningen/Ahr

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