Liebe Mitglieder und Kursteilnehmer,
seit dieser Woche ist die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist in Kraft. Eine viel diskutierte Frage war, ob somit Training in Gruppen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern wieder möglich ist.
Eine Antwort des Innen- und Sportministeriums liegt dem Sportbund Rheinland vor und lautet: „Sport im Freien ist unabhängig von der Sportart gestattet – auch in Mannschaftssportarten –, soweit stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen allen Spielerinnen und Spielern gewährleistet ist. Lediglich Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, sind untersagt.“
In Abstimmung mit den jeweiligen Kursleitern und Trainern prüft der Vorstand derzeit, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen einzelne Kurse wieder angeboten werden können. Klar ist, dass die einzelnen Kurse nur dann wiederaufgenommen werden, wenn gewährleistet ist, dass die derzeit geltenden Vorschriften eingehalten werden können.
Vorstand SV Hönningen/Ahr e.V.
PS: Hier geht es zum entsprechenden Artikel auf der Homepage des Sportbund Rheinland.
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